Arten des Kufr – Ibnu Kathir


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Basierend auf „Tafseer ibn Katheer“

Die folgenden Informationen wurden dem Anhang der englischen Übersetzung des Tafsirs von Ibn Kathir entnommen.

Quelle: http://www.dhikrullah.com

Der Qur’an nutzt das Wort „Kufr“ um Menschen zu bezeichnen, die Tatsachen verdecken oder verbergen. Der Qur’an nutzt dieses Wort um jene zu identifizieren, die Allahs Gunst ablehnen, durch das Nichtakzeptieren Seiner Herrschaft und Seiner Autorität. Kufr ist demzufolge ein Antonym (Gegenwort) für Iman oder Unglauben an Allah und ein Kafir ist ein Ungläubiger. Diese Art von Kufr wird als Al-Kufr-ul-Akbar oder großer Kufr bezeichnet.

1. Kufrul-‘Inad: Unglauben aus der Sturheit heraus. Dies trifft auf jemanden zu, der die Wahrheit kennt und eingesteht die Wahrheit zu kennen. Er gesteht ein sie zu kennen mit der Zunge, aber lehnt es ab sie zu akzeptieren und unterlässt es Zeugnis abzulegen. Allah, subhanahu wa ta’ala, sagt (in der ungefähren Bedeutung): „Werft ihr beide in Dschahannam einen jeden undankbaren Hartnäckigen.“ [Surah Qaf (50), Ayah 24]

2. Kufrul-Inkar: Unglauben aus der Leugnung heraus. Dies trifft auf jemandem zu, der mit beidem, dem Herzen und der Zunge, ablehnt. Allah, subhanahu wa ta’ala, sagt (in der ungefähren Bedeutung): „Sie kennen Allahs Gnade, und sie leugnen sie doch; und die meisten von ihnen sind ungläubig.“ [Surah Nahl (16), Ayah 83]

3. Kufrul-Kibr: Unglauben aus Arroganz und Hochmut heraus. Der Unglaube der Teufel (Iblis) ist ein Beispiel für diese Art von Kufr.

4.Kufrul-Juhod: Unglauben aus der Ablehnung heraus. Dies trifft auf jemanden zu, der die Wahrheit in seinem Herzen anerkennt, aber sie mit seiner Zunge ablehnt. Diese Art des Kufr ist zutreffend auf jene, die sich selbst Muslime nennen, aber jede notwendigen und akzeptierten Maßstäbe des Islams, wie as-Salat (das Gebet) und az-Zakat (Almosen), ablehnen. Allah, subhanahu wa ta’ala, sagt (in der ungefähren Bedeutung): „Und sie verwarfen sie (Unsere Zeichen) in Ungerechtigkeit und Hochmut, während ihre Seelen doch von ihnen überzeugt waren.“ [Surah Naml (27), Ayah 14]

5. Kufrul-Nifaq: Unglauben aus der Heuchelei heraus. Dies trifft auf jemanden zu, der vorgibt ein Gläubiger zu sein, aber seinen Unglauben verbirgt. Solch eine Person wird als Munafiq oder Heuchler bezeichnet. Allah, subhanahu wa ta’ala, sagt (in der ungefähren Bedeutung): „Wahrlich, die Heuchler befinden sich auf dem untersten Grund des Höllenfeuers, und du findest für sie keinen Helfer.“ [Surah An-Nisaa (4), Ayah 145]

6. Kufrul-Istihal: Unglauben aus dem Versuch heraus Haram zu Halal zu machen. Dies trifft auf jemanden zu, der als erlaubt (Halal) das akzeptiert, was Allah für verboten (Haram) erklärte, wie Alkohol oder Ehebruch. Nur Allah, subhanahu wa ta’ala, hat das Vorrecht, Dinge Halal und Haram zu machen und jene, die begehren sich in Sein Recht einzumischen, sind wie Rivalen Ihm gegenüber und deshalb fallen sie außerhalb der Grenzen des Glaubens.

7. Kufrul-Kurh: Unglauben aus der Abscheu gegenüber irgendeines der Befehle Allahs, subhanahu wa ta’ala, heraus. Allah, subhanahu wa ta’ala, sagt (in der ungefähren Bedeutung): „Die aber ungläubig sind – nieder mit ihnen! Er läßt ihre Werke fehlgehen. Dies (ist so), weil sie das hassen, was Allah herabgesandt hat; so macht Er ihre Werke zunichte.“ [Surah Muhammad (47), Ayah 8-9]

8. Kufrul-Istihsaha: Unglauben hinsichtlich Hohn und Spott. Allah, subhanahu wa ta’ala, sagt (in der ungefähren Bedeutung): „Sprich: „Galt euer Spott etwa Allah und Seinen Zeichen und Seinem Gesandten?“ Versucht euch nicht zu entschuldigen. Ihr seid ungläubig geworden, nachdem ihr geglaubt habt.“ [Surah Taubah (9), Ayah 65-66]

9. Kufrul-I’raadh: Unglauben aus der Abwendung heraus. Dies trifft auf jemanden zu, der sich abwendet und die Wahrheit abwendet. Allah, subhanahu wa ta’ala, sagt (in der ungefähren Bedeutung): „Und wer ist ungerechter als der, der an die Zeichen seines Herrn gemahnt wurde, sich aber von ihnen abwandte und vergaß, was seine Hände (für den Tag des Gerichts) vorausgeschickt hatten?“ [Surah Kahf (18), Ayah 57]

10. Kufrul- Istibdaal: Unglauben aus dem Grund des Versuchs Allahs Gesetze auszutauschen. Dies kann die Form haben von:

(a) Ablehnung von Allahs Gesetz (Shari’ah) ohne sie zu leugnen

(b) Leugnung von Allahs Gesetzen und demzufolge sie ablehnend oder

(c) Allahs Gesetze mit Menschen gemachten Gesetzen auszutauschen. Allah, subhanahu wa ta’ala, sagt (in der ungefähren Bedeutung): „Und sagt nicht aufgrund der Falschheit eurer Zungen: „Das ist erlaubt, und das ist verboten“, so dass ihr eine Lüge gegen Allah erdichtet. Wahrlich, diejenigen, die eine Lüge gegen Allah erdichten, haben keinen Erfolg.“ [Surah Nahl (16), Ayah 116]

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